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Verkehrsrecht

Weniger gravierende Verstöße gegen die Rechtsordnung werden durch das Ordnungswidrigkeitenrecht sanktioniert. Besondere praktische Relevanz kommt hierbei den so genannten Verkehrsordnungswidrigkeiten zu, deren Begehung neben einer Geldbuße weitere Sanktionen, wie z. B. ein Fahrverbot oder „Punkte in Flensburg“, d. h. in dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach sich ziehen können.

Die meisten Verkehrsteilnehmer sind sich der Möglichkeiten einer Verteidigung gegen ordnungsrechtliche Vorwürfe nicht bewusst und nehmen den Bußgeldbescheid bzw. die Verwarnung oftmals widerspruchslos und vorschnell hin. Dabei ist ausweislich zahlreicher empirischer Studien ein hoher Prozentsatz der erlassenen Bußgeldbescheide mangelhaft und mit mehr oder minder schweren Fehlern behaftet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Subai bietet ihren Mandanten auf Grundlage einer fundierten Sachverhaltsanalyse eine umfassende Rechtsberatung und berurteilt die Erfolgsaussichten der Einlegung eines Rechtsbehelfs. Nach Prüfung der Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Subai, nach Rücksprache mit dem Mandanten, die Einlegung der Rechtsbehelfe und im Bedarfsfalle die Vertretung vor Gericht.

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, werden in den allermeisten Fällen die Kosten für die anwaltliche Vertretung in dem Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Versicherung getragen. Die Rechtsanwaltskanzlei Subai kümmert sich gerne um die Einholung einer Deckungszusage bei der Versicherung.

 

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