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Strafrecht

Gerade in einem so sensiblen Rechtsbereich wie dem Strafrecht, in dem Entscheidungen derart nachhaltige Wirkungen auf die persönlichen Verhältnisse der hiervon Betroffenen haben, ist es wichtig, dass man frühzeitig kundigen Rechtsbeistand zu Rate zieht! Wenn man von einer Maßnahme der Ermittlungsbehörden betroffen ist, muss man einige wichtige Grundregeln beachten:

  • Schweigerecht

    Keine Angaben machen, auch nicht bei einem „netten Plausch“ mit den Beamten.
  • Keine Einwilligung

    Werden behördliche Maßnahmen mit der Einwilligung der Betroffenen durchgeführt, ist eine gerichtliche Überprüfung bzw. Beanstandung nur eingeschränkt möglich, daher keine Einwilligung erteilen bzw. Widerspruch einlegen und notieren lassen.
  • Strafverteidiger

    Umgehend einen fähigen Strafverteidiger kontaktieren und sich beraten lassen, wie man mit der Situation umzugehen hat.

Die Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Subai profitieren von umfangreicher anwaltlicher Erfahrung, die aus hunderten erfolgreich wahrgenommener Strafverteidigungen vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten resultiert.