Honorar
Die Rechtsanwaltsvergütung ist in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das zum Teil gesetzliche Mindestvergütungssätze vorschreibt, um einen Preiswettbewerb zwischen Rechtsanwälten zu vermeiden.
Es besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen, wenn die Bezahlung modifizierend zu den Gebührensätzen des RVG geregelt werden soll.
Bereits im Erstberatungsgespräch informieren wir Sie ausführlich über die voraussichtlich anfallende Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir nach Mandatserteilung gerne ab, ob Ihr Rechtsfall von Ihrer Versicherung gedeckt wird. Da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen, können wir hierzu telefonisch vorab leider keine Auskunft erteilen. Ihr Versicherungsvertrag kann Deckelungen, Höchstbeträge, Selbstbeteiligungen und Leistungsausschlüsse beinhalten.