Portrait
Rechtsanwalt Subai
Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hat Rechtsanwalt Subai in hunderten Hauptverfahren vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten erfolgreich verteidigt und ist hierbei in zahlreichen Prozessen tätig gewesen, die bundesweit mediale Beachtung gefunden haben. Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts wurde Herrn Rechtsanwalt Subai Ende des Jahres 2010 von der Rechtsanwaltskammer Köln der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen.
Rechtsanwalt Subai beherrscht die Fremdsprachen Englisch, Spanisch und Ungarisch verhandlungssicher in Wort und Schrift.